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BGB § 1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft

BGB § 1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft

[ Auszug: Das Nachlassgericht hat dem überlebenden Ehegatten auf Antrag ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft zu erteilen. Die Vorschriften über den Er ... ]