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BGB § 1506 Anteilsunwürdigkeit

BGB § 1506 Anteilsunwürdigkeit

[ Auszug: Ist ein gemeinschaftlicher Abkömmling erbunwürdig, so ist er auch des Anteils an dem Gesamtgut unwürdig. Die Vorschriften über die Erbunwürdigkeit finden ents ... ]