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BGB § 1505 Ergänzung des Anteils des Abkömmlings

BGB § 1505 Ergänzung des Anteils des Abkömmlings

[ Auszug: Die Vorschriften über das Recht auf Ergänzung des Pflichtteils finden zugunsten eines anteilsberechtigten Abkömmlings entsprechende Anwendung; an die Stelle d ... ]