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BGB § 1500 Verbindlichkeiten zu Lasten der Abkömmlinge

BGB § 1500 Verbindlichkeiten zu Lasten der Abkömmlinge

[ Auszug: (1) Die anteilsberechtigten Abkömmlinge müssen sich Verbindlichkeiten des verstorbenen Ehegatten, die diesem im Verhältnis der Ehegatten zueinander zur Last f ... ]