[ Auszug: Wird auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns erkannt, so tritt für die
Berechnung des Zugewinns an die Stelle der Beendigung des Güterstands der
Zeitpunkt, in ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]