Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1387 Berechnungszeitpunkt bei vorzeitigem Ausgleich

BGB § 1387 Berechnungszeitpunkt bei vorzeitigem Ausgleich

[ Auszug: Wird auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns erkannt, so tritt für die Berechnung des Zugewinns an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt, in ... ]