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BGB § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Getrenntleben

BGB § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Getrenntleben

[ Auszug: Leben die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt, so kann jeder von ihnen auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns klagen ... ]