[ Auszug: (1) Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angerechnet, was ihm
von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der
Bestimmung zug ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]