[ Auszug: (1) Nach der Beendigung des Güterstands ist jeder Ehegatte verpflichtet,
dem anderen Ehegatten über den Bestand seines Endvermögens Auskunft zu
erteilen. Jede ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]