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BGB § 1379 Auskunftspflicht

BGB § 1379 Auskunftspflicht

[ Auszug: (1) Nach der Beendigung des Güterstands ist jeder Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten über den Bestand seines Endvermögens Auskunft zu erteilen. Jede ... ]