[ Auszug: (1) Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen,
so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als
Ausgleichsforderung z ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]