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BGB § 1377 Verzeichnis des Anfangsvermögens

BGB § 1377 Verzeichnis des Anfangsvermögens

[ Auszug: (1) Haben die Ehegatten den Bestand und den Wert des einem Ehegatten gehörenden Anfangsvermögens und der diesem Vermögen hinzuzurechnenden Gegenstände gemeins ... ]