[ Auszug: (1) Der Berechnung des Anfangsvermögens wird der Wert zugrunde gelegt, den
das beim Eintritt des Güterstands vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt,
das dem ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]