[ Auszug: (1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der
Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche
Erbteil des ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]