[ Auszug: Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht durch
Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die Wirksamkeit
einer Verpflic ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]