[ Auszug: (1) Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen
Haushalts nur verfügen und sich zu einer solchen Verfügung auch nur
verpflichten, wenn der ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]