[ Auszug: (1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten
verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne
Zustimmung des ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]