[ Auszug: (1) Wird die Willenserklärung einem Geschäftsunfähigen gegenüber
abgegeben, so wird sie nicht wirksam, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter
zugeht. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]