[ Auszug: (1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist,
wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt
wirksam, in welche ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]