[ Auszug: Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch
die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der
Zivilprozessordnung erri ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]