[ Auszug: (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum
war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte,
kann die Erkl ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]