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BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

[ Auszug: (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erkl ... ]