[ Auszug: (1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist,
mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]