[ Auszug: (1) Der Eigentümer haftet für die während der Dauer seines Eigentums
fällig werdenden Leistungen auch persönlich, soweit nicht ein anderes
bestimmt ist. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]