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BGB § 1106 Belastung eines Bruchteils
[ Auszug: Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit einer Reallast nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Gesetzlicher Inhalt der Reallast ] [ BGB Belastung eines Bruchteils ] [ BGB Einzelleistungen ] [ BGB Persönliche Haftung des Eigentümers ] [ BGB Teilung des herrschenden Grundstücks ] [ BGB Subjektiv-dingliche Reallast ] [ BGB Subjektiv-persönliche Reallast ] [ BGB Ausschluss unbekannter Berechtigter ]