[ Auszug: (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen,
zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem
Grundstüc ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]