[ Auszug: (1) Ein zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehendes
Vorkaufsrecht kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt
werden.
... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]