[ Auszug: Der neue Eigentümer kann, wenn er der Käufer oder ein Rechtsnachfolger des
Käufers ist, die Zustimmung zur Eintragung des Berechtigten als Eigentümer
und die ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]