[ Auszug: (1) Gelangt das Grundstück in das Eigentum eines Dritten, so kann dieser
in gleicher Weise wie der Verpflichtete dem Berechtigten den Inhalt des
Kaufvertrags ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]