Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör

BGB § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör

[ Auszug: Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör ... ]