[ Auszug: Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben,
so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem
Zubehör ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]