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BGB § 1059e Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs

BGB § 1059e Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs

[ Auszug: Steht ein Anspruch auf Einräumung eines Nießbrauchs einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der ... ]