[ Auszug: Steht ein Anspruch auf Einräumung eines Nießbrauchs einer juristischen
Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die
Vorschriften der ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]