[ Auszug: Hat der bisherige Berechtigte das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück
über die Dauer des Nießbrauchs hinaus vermietet oder verpachtet, so sind
nach der Üb ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]