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BGB § 1053 Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch

BGB § 1053 Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch

[ Auszug: Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache, zu dem er nicht befugt ist, und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort, so ... ]