[ Auszug: (1) Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs, so kann
der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der
Grenzen einer ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]