[ Auszug: (1) An der Forderung gegen den Versicherer steht dem Nießbraucher der
Nießbrauch nach den Vorschriften zu, die für den Nießbrauch an einer auf
Zinsen ausstehe ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]