Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1038 Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk

BGB § 1038 Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk

[ Auszug: (1) Ist ein Wald Gegenstand des Nießbrauchs, so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaft ... ]