[ Auszug: Der Nießbrauch an einer beweglichen Sache kann durch Ersitzung erworben
werden. Die für den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung geltenden
Vorschriften finden ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]