Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1007 Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis

BGB § 1007 Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis

[ Auszug: (1) Wer eine bewegliche Sache im Besitz gehabt hat, kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn dieser bei dem Erwerb des Besitzes nicht in ... ]