[ Auszug: (1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er
Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer
gegenüber, ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]