[ Auszug: Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der
ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. Das Zurückbehaltungsrecht
steht ihm n ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]